
ALLGEMEINE GESCHäFTSBEDINGUNGEN FüR SEMINARTEILNEHMER
- 1. Geltungsbereich
- 1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Veranstalters nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend “Teilnehmer” genannt.
- 1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht schriftlich innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen Widerspruch erhebt.
- 2. Vertragsgegenstand
- 2.1 Der Veranstalter bietet Coachingveranstaltungen und Seminare an. Eine Bezeichnung, die maximale Anzahl von Teilnehmern und eine Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter unter seiner Internetpräsenz und von diesem sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.
- 3. Zustandekommen des Vertrages
- 3.1 Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande durch die Übermittlung einer online durchgeführten Registrierung oder alternativ per Fax, Briefpost, elektronischer Post oder durch mündliche Absprache und anschließendem Nachreichen einer Teilnahmeerklärung in den genannten Formen.
- 3.2 Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung ein Bestätigungs- oder Ablehnungsschreiben.
- 3.3 Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit dem Veranstalter gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr von 100,00 € für gegenstandslos erklärt werden.
- 3.4 Bei einer Gruppenanmeldung schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmer verantwortlichen Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich. Bei einer Onlineanmeldung ist der Teilnehmer verantwortlich, der die entsprechenden Seminare bucht, bei allen anderen Anmeldemöglichkeiten ist der Absender die verantwortliche Person.
- 3.5 Der Veranstalter behält sich vor, bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würde.
- 3.6 Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen und dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Die gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet.
- 4. Vertragsdauer und Vergütung
- 4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
- 4.2 Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Angabe des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Der Teilnehmer kann bar per Vorkasse, per Überweisung, per Rechnung, per Kreditkarte, per Giropay oder Lastschrifteinzug seiner Zahlungspflicht nachkommen.
- 4.3 Barauslagen und sonstige Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
- 5. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommene Leistungen
- 5.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer.
- 5.2 Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Im Krankheitsfalle oder bei dem Vorliegen Höherer Gewalt stellt der Veranstalter die vereinbarte Leistung nicht in Rechnung.
- 6. Allgemeine Teilnahmebedingungen
- 6.1 Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Falle nicht erstattet.
- 6.2 Der Seminarleiter/Coach/Trainer ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.
- 7.Verschwiegenheitspflicht
- 7.1 Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers/Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.
- 8. Gerichtsstand
- 8.1 Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
- 8.2 Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.
- 8.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz des Veranstalters.
- 9. Sonstige Bestimmungen
- 9.1 Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
- 9.2 Eine Änderung des Vertragspunktes 9 bedarf ebenfalls der Schriftform.
- 9.3 Der Teilnehmer ist berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.